fragen wir uns seit gestern. Es geht mal wieder um unsere Neverending-Story Stiefkindadoption. Im Februar war unser Gerichtstermin, seitdem ist Nummer 12 offiziell auch M.s Kind. Eine Geburtsurkunde, auf der ihre* beiden Eltern aufgeführt sind, hat sie* allerdings bis heute nicht und wird sie auch in absehbarer Zeit nicht haben. Warum das?
Nun, wir haben beantragt, dass Nummer 12 von M. als K.s Lebenspartnerin adoptiert wird und so steht das auch im Gerichtsbeschluss. Mittlerweile führen wir aber keine Lebenspartnerschaft, sondern eine Ehe. Das Standesamt sieht sich nun nicht in der Lage, M. ins Geburtenregister einzutragen, weil unsere Lebenspartnerschaft nicht mehr existiert und deshalb dort nicht referenziert werden kann. An dieser Stelle auf unsere Ehe verweisen geht auch nicht, da diese nicht im Gerichtsbeschluss genannt ist. Eine Eintragung mit Referenz auf die Ehe käme laut der Person vom Standesamt einer eigenmächtigen Änderung des Gerichtsbeschlusses gleich, was nicht erlaubt ist, und eine Eintragung mit Referenz auf eine nicht mehr existente Lebenspartnerschaft ist nicht möglich. Zur Zeit weiß niemand, wie so ein Fall zu handhaben ist. Laut Person vom Standesamt wurde das in irgendeinem Ausschuss auf Bundesebene schon diskutiert, aber angeblich schon vor einem Monat und bislang gibt es keine Information, wie denn nun der Wortlaut im Geburtenregister sein soll. Unserer Meinung nach muss es wohl ähnlich wie auf unserer Eheurkunde einen Verweis auf die vorherige Lebenspartnerschaft geben, aber ohne Vorgabe von Bundesebene, wie der genaue Wortlaut sein soll, wird es keine Eintragung von M. ins Geburtenregister und damit keine Geburtsurkunde für Nummer 12 mit ihren beiden Eltern geben…