„Ernsthaft…???“

fragen wir uns seit gestern. Es geht mal wieder um unsere Neverending-Story Stiefkindadoption. Im Februar war unser Gerichtstermin, seitdem ist Nummer 12 offiziell auch M.s Kind. Eine Geburtsurkunde, auf der ihre* beiden Eltern aufgeführt sind, hat sie* allerdings bis heute nicht und wird sie auch in absehbarer Zeit nicht haben. Warum das?

Nun, wir haben beantragt, dass Nummer 12 von M. als K.s Lebenspartnerin adoptiert wird und so steht das auch im Gerichtsbeschluss. Mittlerweile führen wir aber keine Lebenspartnerschaft, sondern eine Ehe. Das Standesamt sieht sich nun nicht in der Lage, M. ins Geburtenregister einzutragen, weil unsere Lebenspartnerschaft nicht mehr existiert und deshalb dort nicht referenziert werden kann. An dieser Stelle auf unsere Ehe verweisen geht auch nicht, da diese nicht im Gerichtsbeschluss genannt ist. Eine Eintragung mit Referenz auf die Ehe käme laut der Person vom Standesamt einer eigenmächtigen Änderung des Gerichtsbeschlusses gleich, was nicht erlaubt ist, und eine Eintragung mit Referenz auf eine nicht mehr existente Lebenspartnerschaft ist nicht möglich. Zur Zeit weiß niemand, wie so ein Fall zu handhaben ist. Laut Person vom Standesamt wurde das in irgendeinem Ausschuss auf Bundesebene schon diskutiert, aber angeblich schon vor einem Monat und bislang gibt es keine Information, wie denn nun der Wortlaut im Geburtenregister sein soll. Unserer Meinung nach muss es wohl ähnlich wie auf unserer Eheurkunde einen Verweis auf die vorherige Lebenspartnerschaft geben, aber ohne Vorgabe von Bundesebene, wie der genaue Wortlaut sein soll, wird es keine Eintragung von M. ins Geburtenregister und damit keine Geburtsurkunde für Nummer 12 mit ihren beiden Eltern geben…

Just married :-D

Wir haben unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen und sind damit jetzt offiziell verheiratet 🙂

Im Internet hatten wir von anderen Paaren gelesen, die das einfach und unbürokratisch mit einem Termin beim Standesamt erledigen konnten, und so hatten wir uns das eigentlich auch vorgestellt… Doch nicht so bei uns, wir mussten erstmal einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung ausmachen und dabei alle Unterlagen, die wir schon für die Lebenspartnerschaft vorlegen mussten, erneut vorlegen. Bei diesem Termin fragten wir nach, ob wir nicht einfach direkt unterschreiben könnten, weil wir an diesem Tag Zeit hatten und sehr gerne ein bisschen gefeiert hätten. So flexibel war das Standesamt aber leider nicht (was da noch geprüft werden musste bei bestehender Lebenspartnerschaft ist uns allerdings schleierhaft…), weshalb wir zur Eheschließung (so richtig mit nochmal „ja“ sagen und im Trauzimmer) einen neuen Termin machen mussten. Das war ein bisschen schade, aber trotzdem freuen wir uns, jetzt unsere gegenseitigen Ehefrauen zu sein. 😀

Rechtliche Fragen

Verbunden mit dem Kinderwunsch sind natürlich auch rechtliche Fragen, die sowohl uns Eltern als vor allem auch unsere Wunschkinder betreffen. Im Endeffekt geht es nämlich darum, dem Kind bzw. den Kindern jegliche Absicherung zukommen zu lassen, die auch Kinder von heterosexuellen Eltern haben. Weiterlesen

Lebenspartnerschaft und Ehe – gleich und doch verschieden?!

Landläufig „Homo-Ehe“ genannt, ist die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich und gesellschaftlich gesehen noch lange keine Ehe. Allerdings ist in beiden genannten Bereichen in den letzten Jahren immer mal wieder ein bisschen Bewegung: 2013 wurde die Lebenspartnerschaft zum Beispiel steuerrechtlich der Ehe gleichgestellt (dass dieses Gesetz in der Praxis technisch noch nicht umgesetzt ist und auch von der Regierung wenig in dieser Richtung forciert wird, wollen wir an dieser Stelle mal außer Acht lassen). Rein rechtlich gesehen gibt es mittlerweile nur noch beim Adoptionsrecht einen Unterschied zwischen der Homo- und der Hetero-Ehe. Auch im gesellschaftlichen Bereich verändert sich die Wahrnehmung: Folgte auf ein öffentliches Coming Out einer berühmten Person vor einigen Jahren noch ein Aufschrei quer durch die Schichten der Gesellschaft, gibt es mittlerweile Film- und TV-Stars, Sportler, Politiker und etliche andere, die ihre Homo- bzw. Bisexualität öffentlich machen und bei denen anschließend kein Skandal mehr aus ihrem Privatleben gemacht wird. Allerdings sorgt im gesellschaftlichen Bereich nicht zuletzt der Name „eingetragene Lebenspartnerschaft“ dafür, dass auch dem Letzten klar ist und bleibt, dass es sich dabei natürlich nicht um eine „richtige Ehe“ handelt. Weiterlesen