Verheiratetes Ehepaar mit gemeinsamem Kind

… sind wir seit knapp zwei Stunden! 😀

Auf Empfehlung des Jugendamtes hat uns die Richterin* doch tatsächlich zu einer formellen und nicht nur emotionalen Familie gemacht. Nun ist unser kleines Wunder endlich auch rechtlich abgesichert und wir können den Beamtinnenzuschuss für sie bekommen und sie dadurch auch über M. privat versichern. (Denn so traurig das System auch ist, da bekommt sie echt die besseren Behandlungen.)

Emotional war es nicht ganz so angenehm im Gericht, da die Richterin* sehr ignorant gegenüber der unsäglichen Adoption war. Sie drückte aus, dass sie es selbstverständlich findet, dass das Verfahren so lange dauert, da ja erst geschaut werden muss „ob sich auch eine Beziehung entwickelt“. So ein Bullshit – Nr. 12 ist unser beider Wunschkind! Und bei Heteropaaren kräht kein Hahn nach einer sich aufbauenden Beziehung zum nicht austragenden Elternteil *grummel*. Und der argumentativen Vollständigkeit halber: wir nehmen durch die anonyme Samenspende auch keinem potentiellen dritten Elternteil Rechte weg, was wir auch alles vor der Geburt schon nachweisen konnten. Stattdessen müssen wir über ein Jahr lang ohne rechtliche Absicherung sowie mit rechtlichen und finanziellen Nachteilen auf die Gnade der Ämter warten, dass sie uns als Familie anerkennen… Unfassbar!

Aber trotzdem feiern wir den heutigen Tag, weil das Spektakel nun endlich sein happy end hat. Aus diesem Anlass gehen wir heute Nachmittag auch in unserem Lieblingsrestaurant essen. 🙂

🌈👩‍👩‍👧❤

7 Gedanken zu “Verheiratetes Ehepaar mit gemeinsamem Kind

  1. Herzlichen Glückwunsch!
    Aber warum gab es den Familienzuschlag bisher nicht? In Sachsen-Anhalt gibt es den gleich nach der Geburt, ob leiblich oder Stiefkind. Eine einheitliche Regelung wäre auch hier wieder ganz nett.

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    • Ganz herzlichen Glückwunsch zum jetzt auch formell gemeinsamen Kind. 😀
      Ich wundere mich auch, dass ihr den Familienzuschlag erst nach der Adoption bekommt. Wir wohnen in Bayern und meine Frau (auch die genetische Mutter unserer Zwillinge 😉) konnte als Beamte über die Familienkasse sowohl Kindergeld als auch den Familienzuschlag für ihre formellen Stiefkinder beantragen.

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      • Ich wundere mich auch und steuere noch Niedersachsen bei. Auch hier gibt es, egal welcher Grad der Verwandtschadt, auch schon vor der Stiefkindadoption den Kinderzuschlag bei uns Beamtinnen. Mittlerweile in beide Richtungen getestet. Das mit der privaten Krankenversicherung ist allerdings so…

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